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Wenn solche Interoperabilitätsprobleme auftreten kann die Kommission beim GEREK einen Bericht anfordern, in dem die Sachlage auf dem betreffenden Markt auf Unions- und auf mitgliedstaatlicher Ebene bewertet wird. Unter weitestmöglicher Berücksichtigung des GEREK-Berichts und weiterer verfügbarer Fakten und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Binnenmarkt sollte die Kommission entscheiden, ob ein regulierendes Eingreifen der nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden erforderlich ist. Ist die Kommission der Auffassung, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden ein solches Eingreifen erwägen sollten, so sollte sie Durchführungsmaßnahmen erlassen können, in denen Art und Umfang etwaiger Regulierungsmaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden, einschließlich insbesondere Verpflichtungen zur Veröffentlichung und Genehmigung der Nutzung, Änderung und Weiterverbreitung relevanter Informationen durch die Behörden und andere Anbieter sowie Maßnahmen, die alle oder bestimmte Betreiber zur Anwendung von Normen oder Spezifikationen verpflichten, festgelegt werden.
Wenn die Kommission oder mindestens zwei betroffene nationale Regulierungsbehörden einen begründeten Antrag zusammen mit ergänzenden Unterlagen einreichen,…
Wenn die Kommission der Ansicht ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Regulierungsaufgaben durch die…
Die nationalen Regulierungsbehörden tragen zur Entwicklung des Binnenmarkts bei, indem sie miteinander und mit der Kommission sowie dem GEREK jeweils auf…
Das Ermessen der nationalen Regulierungsbehörden muss mit der Entwicklung einer kohärenten Regulierungspraxis und der einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens…
Die nationalen Regulierungsbehörden, die anderen zuständigen Behörden und das GEREK müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben wirksam…
Das Unionsverfahren, das es der Kommission ermöglicht, nationale Regulierungsbehörden anzuweisen, geplante Maßnahmen bezüglich der Marktdefinition und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.