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Die länderübergreifenden Märkte können abgegrenzt werden, wenn dies aufgrund der Definition des geografischen Marktes gerechtfertigt ist, wobei alle angebots- und nachfrageseitigen Faktoren im Einklang mit den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts zu berücksichtigen sind. Das GEREK ist die für die Durchführung solcher Analysen am besten geeignete Einrichtung, da es bei der Festlegung nationaler Märkte auf die umfangreiche kollektive Erfahrung der nationalen Regulierungsbehörden zurückgreifen kann. Bei einer Analyse potenzieller länderübergreifender Märkte sollten nationale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Wurde eine Definition länderübergreifender Märkte vorgenommen und die Notwendigkeit einer Regulierung festgestellt, so sollten die betroffenen nationalen Regulierungsbehörden, auch im Wege einer Notifizierung bei der Kommission, zusammenarbeiten, um die geeigneten Regulierungsmaßnahmen zu ermitteln. Sie können auch in derselben Weise zusammenarbeiten, wenn keine länderübergreifenden Märkte festgelegt wurden, aber die Marktbedingungen in ihrem Gebiet so homogen sind, dass ein koordinierter Regulierungsansatz von Vorteil ist, z. B. im Hinblick auf ähnliche Kosten, Marktstrukturen oder Betreiber oder bei einer länderübergreifenden oder vergleichbaren Endnutzernachfrage.
Wenn die Kommission oder mindestens zwei betroffene nationale Regulierungsbehörden einen begründeten Antrag zusammen mit ergänzenden Unterlagen einreichen,…
Auf begründetes und mit entsprechenden Belegen versehenes Ersuchen der Kommission oder mindestens zweier betroffener nationaler Regulierungsbehörden, in dem auf…
Die nationalen Regulierungsbehörden definieren relevante Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten — insbesondere relevante geografische Märkte innerhalb…
Geografische Märkte werden — z. B. aufgrund der Art, wie der nationale oder lokale Netzausbau betrieben wird, was die Grenzen der potenziellen Marktmacht von…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten relevante geografische Märkte in ihrem Gebiet festlegen und dabei weitestmöglich die im Einklang mit dieser…
Wenn solche Interoperabilitätsprobleme auftreten kann die Kommission beim GEREK einen Bericht anfordern, in dem die Sachlage auf dem betreffenden Markt auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.