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Um sicherzustellen, dass die Bürger über die Sprachkommunikationsdienste erreichbar sind, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Rufnummern auch bei einer gewissen Zeit der Nichtnutzung von Sprachkommunikationsdiensten über einen angemessenen Zeitraum verfügbar bleiben. Die Anbieter sollten die Möglichkeit haben, Überprüfungsverfahren einzurichten, um festzustellen, ob der betreffende Verbraucher weiterhin an der Verfügbarkeit der Rufnummer interessiert ist.
Die Mitgliedstaaten treffen alle notwendigen Maßnahmen, um die möglichst vollständige Verfügbarkeit von Sprachkommunikationsdiensten und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten,…
Damit die Verbraucher in den vollen Genuss der Vorteile eines wettbewerbsorientierten Umfelds kommen, sollten sie in der Lage sein, in voller Sachkenntnis ihre…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Anbieter nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste einen zuverlässigen und ordnungsgemäß…
Die Übertragbarkeit der Rufnummern ist ein entscheidender Faktor für die Wahlfreiheit der Verbraucher und einen wirksamen Wettbewerb in den Wettbewerbsmärkten…
In künftigen IP-Netzen, bei denen die Bereitstellung eines Dienstes von der Bereitstellung des Netzes getrennt werden kann, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.