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Es sollte nicht mehr vorkommen, dass Verbraucher aus Gründen der Erschwinglichkeit keinen Zugang zu einem Mindestdienstangebot für die Netzanbindung haben. Das Recht, mit einem Anbieter Verträge zu schließen, sollte bedeuten, dass Verbraucher, denen dieses Recht verwehrt werden könnte — insbesondere Verbraucher mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen –, die Möglichkeit haben sollten, Verträge zur Bereitstellung erschwinglicher angemessener Breitbandinternetzugangs- und Sprachkommunikationsdienste, zumindest an einem festen Standort, schließen zu können, und zwar mit allen Anbietern solcher Dienste an dem betreffenden Ort oder mit einem benannten Anbieter, falls ein Mitgliedstaat ausnahmsweise beschlossen hat, einen oder mehrere Anbieter zu benennen, die diese Tarifoptionen oder -bündel anbieten. Um die finanziellen Risiken nicht beglichener Rechnungen so gering wie möglich zu halten, sollte es den Anbietern freistehen, den Vertrag unter der Bedingung der Vorauszahlung auf der Grundlage erschwinglicher Einzelzahlungen zu schließen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Situation der Verbraucher bei der Nutzung von angemessenen Breitbandinternetzugangsdiensten und Sprachkommunikationsdiensten,…
Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, sicherzustellen, dass alle Verbraucher zu einem erschwinglichen Preis Zugang zu einem…
Die Gewährleistung eines erschwinglichen Preises kann auch besondere Tarifoptionen oder Tarifbündel zur Abdeckung der Bedürfnisse von Nutzern mit geringem…
Ein erschwinglicher Preis bedeutet einen Preis, den der Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten auf nationaler Ebene festlegt.…
Zur Ausübung ihrer Rechte auf Zugang zu und Verbreitung von Informationen und Inhalten sowie auf Nutzung und Bereitstellung von Anwendungen und Diensten ihrer…
Verlangt ein Mitgliedstaat von Anbietern, dass sie Verbrauchern mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen Tarifoptionen oder -bündel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.