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Die Berücksichtigung des immateriellen Nutzens bedeutet, dass der finanzielle indirekte Nutzen geschätzt wird, den ein Unternehmen aus seiner Position als Universaldiensteerbringer zieht, und bei der Ermittlung der Gesamtkostenbelastung von den direkten Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen abgezogen wird.
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der Nettokosten als Differenz der Kosten des verpflichteten Unternehmens für den Betrieb ohne…
eine Untersuchung der Kosten der Universaldiensterbringung, unter Zuweisung konkreter Kosten zu einzelnen Universaldienstvorgaben sowie unter Berücksichtigung…
Bei jeder Berechnung der Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen sollte den Kosten und Einnahmen sowie dem immateriellen Nutzen aus der Bereitstellung…
In Fällen, in denen die Bereitstellung angemessener Breitbandinternetzugangsdienste und Sprachkommunikationsdienste oder die Bereitstellung anderer Dienste…
Die Mitgliedstaaten sollten bei Bedarf Verfahren für die Finanzierung der Nettokosten von Universaldienstverpflichtungen in den Fällen einrichten, in denen…
Teil A: Berechnung der Nettokosten Universaldienstverpflichtungen beziehen sich auf diejenigen Verpflichtungen, die einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.