Erwägungsgrund 9 32007R1100
Die Aalbewirtschaftungspläne sollten von der Kommission auf der Grundlage einer technischen und wissenschaftlichen Bewertung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei genehmigt werden.
Die Aalbewirtschaftungspläne sollten von der Kommission auf der Grundlage einer technischen und wissenschaftlichen Bewertung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei genehmigt werden.