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Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten können eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit für Endnutzer darstellen, ihre Rechte durchzusetzen, insbesondere für Verbraucher sowie Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission . Die Mitgliedstaaten sollten es ermöglichen, dass die nationale Regulierungsbehörde oder andere für Endnutzerrechte zuständige Behörde oder mindestens ein unabhängiges Gremium mit nachgewiesener Sachkenntnis auf dem Gebiet der Endnutzerrechte als alternative Streitbeilegungsstelle fungieren. Im Hinblick auf eine solche Streitbeilegung sollten solche Behörden keinerlei Weisung unterliegen. Da viele Mitgliedstaaten Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten auch für andere Endnutzer als Verbraucher eingerichtet haben, für die die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nicht gilt, ist es sinnvoll, das sektorspezifische Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten für Verbraucher und — sofern die Mitgliedstaaten dies vorsehen — für sonstige Endnutzer, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, beizubehalten. In Bezug auf die außergerichtliche Streitbeilegung sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, die über die in der Richtlinie 2013/11/EU festgelegten Vorschriften hinausgehen, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationale Regulierungsbehörde oder andere für die Anwendung der Artikel 102 bis 107 und des Artikels 115 dieser…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Die Mitgliedstaaten ermutigen Einrichtungen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in Fragen des Verbraucherrechts, so vorzugehen,…
Die Verbraucher sollten zur Beilegung der aus den Rechten und Pflichten gemäß dieser Richtlinie zwischen Kreditgebern und Verbrauchern sowie zwischen…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
Zum Schutz der Kunden und unbeschadet ihres Rechts auf Anrufung eines Gerichts sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass staatliche oder private Stellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.