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Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie und Fortschrittsberichte zu erstellen, sowie die Verpflichtung der Kommission, über die Fortschritte der Mitgliedstaaten Bericht zu erstatten, sind unerlässlich, um die Transparenz zu erhöhen, Klarheit für Investoren und Verbraucher zu schaffen und eine wirksame Überwachung zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen werden mit der Verordnung (EU) 2018/1999 in das Governance-System der Energieunion integriert, in dem die Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten in den Bereichen Energie und Klima zusammengeführt werden. Außerdem geht die Transparenzplattform für erneuerbare Energie in der umfassenderen, durch die genannte Verordnung eingerichteten elektronischen Plattform auf.
eine Zusammenfassung der Politiken und Maßnahmen im Sinne des Rahmens, den die Mitgliedstaaten nach Artikel 21 Absatz 6 und Artikel 22 Absatz 5 der Richtlinie…
einen Gesamtbericht über die Fortschritte bei Energieeffizienzverpflichtungssystemen und alternativen politischen Maßnahmen gemäß Artikel 7a und 7b der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, insbesondere im Hinblick auf integrierte nationale energie- und…
Durch diese Verordnung sollte ferner sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten über die Anpassung an den Klimawandel sowie über die finanzielle und…
Wie für die Planung werden in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Energie und Klima auch für die Berichterstattung Vorschriften…
Mit dieser Verordnung sollten bestimmte Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, die derzeit in sektorspezifischen Gesetzgebungsakten der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.