Erwägungsgrund 24 32023R0955
Frauen sind unverhältnismäßig stark von Energiearmut und Mobilitätsarmut betroffen, insbesondere alleinerziehende Mütter, die 85 % der Alleinerziehenden ausmachen, sowie alleinstehende Frauen, Frauen mit Behinderungen und allein lebende ältere Frauen. Darüber hinaus weisen Frauen unterschiedliche und komplexere Mobilitätsmuster auf. In Familien mit nur einem Elternteil, die unterhaltsberechtigte Kinder haben, ist das Risiko der Kinderarmut besonders hoch. Bei der Erarbeitung und Durchführung der Pläne sollten die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit für alle sowie die durchgängige Berücksichtigung dieser Ziele sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit aufrechterhalten und gefördert werden, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.