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Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert die nationalen Bestimmungen für den Vertrieb von Versicherungs- und Rückversicherungsprodukten sowie Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen sowie deren Angestellte, und durch Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit in der Union.
Versicherungsvertrieb: Versicherungsvertriebstätigkeiten und Rückversicherungsvertriebstätigkeiten im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der…
Da Ziel und Gegenstand dieser Neufassung in erster Linie die Harmonisierung nationaler Vorschriften für den Versicherungs- und Rückversicherungsvertrieb ist und…
Die Anwendung der Richtlinie 2002/92/EG hat gezeigt, dass eine Reihe von Vorschriften hinsichtlich des Zugangs zur Ausübung der Versicherungsvertriebstätigkeit…
Die derzeitigen und jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben verdeutlicht, wie wichtig ein wirksamer Verbraucherschutz in allen Finanzbereichen ist. Es…
Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen unterliegen beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten einheitlichen Anforderungen gemäß der Verordnung…
In dieser Richtlinie sollten die Mindestinformationspflichten der Versicherungsvertreiber gegenüber den Kunden festgelegt werden. Ein Mitgliedstaat sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.