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Allerdings kann es in bestimmten geografischen Gebieten mit spezifischen Benachteiligungen zu besonderen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen zur Elektromobilität kommen. Das könnte aufgrund ihrer Abgelegenheit, Insellage, geringen Größe sowie schwierigen Relief- und Klimabedingungen für die Gebiete in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) der Fall sein, sowie für isolierte Kleinstnetze, deren Stromnetze möglicherweise ausgebaut werden müssen, um eine weitere Elektrifizierung der lokalen Verkehrssysteme zu erreichen. In diesen Fällen sollte es den Mitgliedstaaten freistehen, die Anforderungen der Elektromobilität nicht anzuwenden. Ungeachtet jener Ausnahme kann die Elektrifizierung des Verkehrssystems ein wirksames Instrument sein, um Probleme bei der Luftqualität oder der Versorgungssicherheit, mit denen diese Regionen und Netze häufig konfrontiert sind, zu bewältigen.
Mit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen.…
Bei der Anwendung der Anforderungen zur Elektromobilitätsinfrastruktur, die in den gemäß dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU…
Untergrundbahnen, Straßenbahnen und andere leichte Eisenbahnsysteme unterliegen in vielen Mitgliedstaaten kommunalen technischen Anforderungen und sind vom…
Besondere Beachtung sollte der Eindämmung oder gar Beseitigung von Problemen in Bezug auf die Zugänglichkeit und den Wettbewerb gelten, die für die Gebiete der…
Spezifische Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/34/EU sollten es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Merkmale der Struktur und der…
Fahrzeuge, die ausschließlich in Gebieten in Randlage der Mitgliedstaaten genutzt werden, insbesondere auf kleinen Inseln mit weniger als 5 000 Einwohnern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.