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Bei der Anwendung der Anforderungen zur Elektromobilitätsinfrastruktur, die in den gemäß dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU enthalten sind, sollten die Mitgliedstaaten berücksichtigen, dass eine ganzheitliche und kohärente Städteplanung sowie die Förderung alternativer, sicherer und nachhaltiger Verkehrsmittel und der Infrastruktur zu deren Unterstützung erforderlich sind, beispielsweise mittels einer für elektrische Fahrräder und für Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgewiesenen Parkplatzinfrastruktur.
Mit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen.…
Die Mitgliedstaaten sollten bemüht sein, die bestehende Infrastruktur zu verbessern, wo dies notwendig ist, um Beförderer in die Lage zu versetzen, den Zugang…
In Kombination mit einem höheren Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien produzieren Elektrofahrzeuge weniger CO2-Emissionen, was zu einer besseren…
Die verstärkte Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen ist ein Mittel zur Bewältigung vieler Herausforderungen sowohl im Verkehrssektor als auch in…
Mit einer leicht verfügbaren Infrastruktur werden die den einzelnen Eigentümern entstehenden Kosten für die Errichtung von Ladepunkten verringert, und es wird…
Allerdings kann es in bestimmten geografischen Gebieten mit spezifischen Benachteiligungen zu besonderen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.