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Damit eine nachhaltige Ressourcennutzung und Industriesymbiosen gefördert werden, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, die es ermöglichen, Stoffe oder Gegenstände, die das Ergebnis von Herstellungsverfahren sind, die primär nicht auf die Herstellung des betreffenden Stoffes oder Gegenstandes ausgerichtet sind, als Nebenprodukte einzustufen, sofern die auf Unionsebene festgelegten harmonisierten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zur Festlegung detaillierter Kriterien für die Anwendung des Nebenproduktstatus zu erlassen, wobei reproduzierbare Industriesymbioseverfahren vorrangig behandelt werden.
Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Stoff oder Gegenstand, der das Ergebnis eines Herstellungsverfahrens ist, dessen…
Die Mitgliedstaaten können geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu fördern, dass Produkte und Bestandteile von Produkten so gestaltet werden, dass bei deren…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallhierarchie zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten, ohne den freien Warenverkehr im Binnenmarkt dadurch zu…
Mitgliedstaaten, die Konzepte entwickelt haben, um zu vermeiden, dass Produkte, die in bestimmtem Umfang Erzeugnisse oder Stoffe enthalten, welche nicht für…
Die unterschiedlichen Aspekte der Abfalldefinition sollten nicht verwechselt werden; erforderlichenfalls sollten geeignete Verfahren zum einen auf…
Um den Akteuren auf den Märkten für Sekundärrohstoffe mehr Sicherheit in Bezug auf den Abfall- bzw. Nichtabfall-Status von Stoffen oder Gegenständen zu bieten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.