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Für die Zwecke der Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern sollte der Begriff „Entscheidung“ alle Maßnahmen umfassen, die verbindliche Rechtswirkungen haben, die sich auf die Interessen des Adressaten auswirken und geeignet sind, eine deutliche Änderung seines Rechtsverhältnisses zu bewirken.
Bei der Festsetzung der Geldbußen oder Zwangsgelder wird der Art, der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung sowie — insbesondere bei kleinen und mittleren…
Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße oder des Zwangsgelds trägt die Kommission der Art, der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung sowie dem Grundsatz…
Beim Beschluss über die Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds und bei der Festlegung der angemessenen Höhe werden die Grundsätze der Wirksamkeit,…
Es ist wichtig, dass ein Beschluss über die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern oder den Entzug der Anerkennung gemäß dieser Verordnung ausschließlich…
Der Beschluss zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern sollte sich auf eine unabhängige Untersuchung stützen.
Abschreckende Maßnahmen, wie die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen und anderen ebenso wirksamen Sanktionen oder zur Einleitung von Verfahren z. B.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.