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Unternehmen, die einen Antrag auf Geldbußenerlass zu stellen beabsichtigen, sollten die Möglichkeit haben, bevor sie einen förmlichen Antrag auf Geldbußenerlass einreichen bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einen Marker zu beantragen, der den Rang eines Antragstellers in der Eingangsreihenfolge der Anträge auf Kronzeugenbehandlung sichert, damit der Antragsteller Zeit hat, die Informationen und Beweismittel zusammenzutragen, die erforderlich sind, um den Mindestbeweisanforderungen zu genügen. Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, es Unternehmen auch im Falle eines Antrags auf Geldbußenermäßigung zu gestatten, einen Marker zu beantragen, bleibt davon unberührt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Unternehmen, die einen Geldbußenerlass beantragen möchten, auf Antrag zunächst ein Rang in der Eingangsreihenfolge…
Ein Kartellbeteiligter kann sich an die Kartellbehörde wenden, um zunächst die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erklären (Marker), um einen Rang in der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden dem Antragsteller mitteilen, ob ihm ein bedingter Geldbußenerlass gewährt wurde. Der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden von Unternehmen, die bei der Kommission Kronzeugenbehandlung beantragt haben, indem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über Kronzeugenprogramme verfügen, auf deren Grundlage sie Unternehmen, die die…
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der erheblichen zeitlichen Belastung sollte der Antragsteller die Möglichkeit haben, Kronzeugenerklärungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.