Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Jede für Wettbewerb zuständige nationale Verwaltungsbehörde sollte einen Verhaltenskodex veröffentlichen, der Vorschriften zum Umgang mit Interessenkonflikten enthält, ohne jedoch der Anwendung strengerer nationaler Vorschriften vorzugreifen.
Erwägungsgrund 21 32019L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen