Gesetze
Gesetz wird geladen …
Antragstellern sollte die Möglichkeit gegeben werden, vollständige Anträge auf Kronzeugenbehandlung bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einzureichen, bei denen sie einen Kurzantrag gestellt haben. Reicht der Antragsteller den vollständigen Antrag innerhalb der von der nationalen Wettbewerbsbehörde festgesetzten Frist ein, sollten die in diesen Anträgen enthaltenen Informationen als zu dem Zeitpunkt vorgelegt gelten, zu dem der Kurzantrag vorgelegt wurde, sofern der Kurzantrag dieselben betroffenen Produkte und Gebiete sowie dieselbe Dauer des mutmaßlichen Kartells erfasst wie der bei der Kommission gestellte, möglicherweise aktualisierte Antrag auf Kronzeugenbehandlung. Es sollte den Antragstellern obliegen, die nationalen Wettbewerbsbehörden, bei denen sie einen Kurzantrag eingereicht haben, zu informieren, wenn sich am Umfang ihres bei der Kommission gestellten Antrags auf Kronzeugenbehandlung etwas geändert hat, und den Kurzantrag zu aktualisieren. Die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten im Wege der Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetz prüfen können, ob der Umfang des Kurzantrags dem Umfang des bei der Kommission eingereichten Antrags auf Kronzeugenbehandlung entspricht.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in dem Fall, dass der Antragsteller den vollständigen Antrag nach Absatz 5 innerhalb der von der nationalen…
Reicht der Antragsteller den vollständigen Antrag auf Kronzeugenbehandlung innerhalb der von der Kartellbehörde festgesetzten Frist ein, gilt der vollständige…
Das System für Kurzanträge sollte Unternehmen die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung mit beschränkten Informationen bei den nationalen…
Das System für Kurzanträge soll dazu dienen, den Verwaltungsaufwand für diejenigen Antragsteller zu verringern, die bei der Kommission einen Antrag auf…
Angesichts der geteilten Zuständigkeit der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV ist es von…
Antragsteller sollten die Möglichkeit haben, im Zusammenhang mit vollständigen Anträgen oder Kurzanträgen schriftlich Kronzeugenerklärungen abzugeben; und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.