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Das System für Kurzanträge soll dazu dienen, den Verwaltungsaufwand für diejenigen Antragsteller zu verringern, die bei der Kommission einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen geheimen Kartell stellen, bei dem mehr als drei Mitgliedstaaten betroffene Gebiete sind. Da in solchen Fällen der vollständige Antrag der Kommission zugeht, sollte diese der Hauptansprechpartner des Stellers des Antrags auf Kronzeugenbehandlung in dem Zeitraum sein, bevor geklärt ist, ob die Kommission den Fall in vollem Umfang oder in Teilen weiterverfolgt, insbesondere im Hinblick auf das Erteilen von Weisungen in Bezug auf weitere interne Untersuchungen durch den Antragsteller. Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 hat die Kommission sich zu bemühen, in dieser Angelegenheit innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Entscheidung zu treffen, und die nationalen Wettbewerbsbehörden entsprechend zu informieren. Unter besonderen Umständen sollte eine nationale Wettbewerbsbehörde einen Antragsteller auffordern können, einen vollständigen Antrag einzureichen, bevor dies geklärt ist. Von dieser Möglichkeit sollte nur in sehr seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden. In anderen Fällen sollte der Antragsteller lediglich dann ersucht werden, einen vollständigen Antrag bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einzureichen, der ein Kurzantrag zuging, wenn klar ist, dass die Kommission den Fall weder in vollem Umfang noch in Teilen weiterzuverfolgen beabsichtigt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden von Unternehmen, die bei der Kommission Kronzeugenbehandlung beantragt haben, indem…
Die Kartellbehörde nimmt von Kartellbeteiligten, die bei der Europäischen Kommission in Bezug auf dasselbe Kartell einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung…
Das System für Kurzanträge sollte Unternehmen die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung mit beschränkten Informationen bei den nationalen…
Angesichts der geteilten Zuständigkeit der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV ist es von…
Antragstellern sollte die Möglichkeit gegeben werden, vollständige Anträge auf Kronzeugenbehandlung bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einzureichen, bei…
Um für eine Kronzeugenbehandlung infrage zu kommen, sollte der Antragsteller seine Beteiligung an dem mutmaßlichen geheimen Kartell beenden, es sei denn, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.