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Die Überschuldung von Verbrauchern ist wirtschaftlich und sozial äußerst bedenklich und steht mit dem Abbau des Schuldenüberhangs in engem Zusammenhang. Zudem ist es häufig nicht möglich, klar zwischen Schulden, die von einem Unternehmer im Rahmen der Ausübung seiner unternehmerischen, geschäftlichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit gemacht wurden, und denjenigen, die er nicht bei diesen Tätigkeiten gemacht hat, zu unterscheiden. Unternehmerwürden nicht wirksam von einer zweiten Chance profitieren, wenn sie getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Entschuldungsfristen durchlaufen müssten, um sich von ihren geschäftlichen Schulden und von ihren anderen Schulden, die sie außerhalb ihrer Geschäftstätigkeit gemacht haben, zu befreien. Diese Richtlinie enthält zwar keine verbindlichen Vorschriften über die Überschuldung von Verbrauchern, aber es wäre den Mitgliedstaaten aus den genannten Gründen zu empfehlen, so früh wie möglich die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Entschuldung auch auf Verbraucher anzuwenden.
Die Mitgliedstaaten, in denen die volle Entschuldung von einer teilweisen Tilgung der Schulden durch den Unternehmer abhängig ist, stellen sicher, dass die…
Daher sollten die negativen Auswirkungen von Überschuldung oder Insolvenz auf Unternehmerinsbesondere dadurch verringert werden, dass eine volle Entschuldung…
Die Beseitigung der Hindernisse für eine wirksame präventive Restrukturierung bestandsfähiger Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten trägt dazu bei, den…
Private und berufliche Schulden, die nicht sinnvoll getrennt werden können, zum Beispiel, wenn ein Vermögenswert sowohl für die berufliche Tätigkeit des…
Den Mitgliedstaaten sollte es weiterhin freistehen, die nationalen Verjährungsfristen zu regeln. Allerdings sollten solche Verjährungsfristen die Verbraucher…
Diese Richtlinie sollte für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern über vertragliche Verpflichtungen gelten, die sich aus sowohl online als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.