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Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben von Behörden und anderen öffentlichen Stellen wird durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt. Durch diese Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle vorhandenen Dokumente weiterverwendbar zu machen, es sei denn, der Zugang ist im Rahmen der nationalen Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten eingeschränkt oder ausgeschlossen oder unterliegt den anderen in dieser Richtlinie niedergelegten Ausnahmen. Diese Richtlinie stützt sich auf die geltenden Zugangsregelungen der Mitgliedstaaten und berührt nicht die nationalen Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten. Sie gilt nicht in den Fällen, in denen Bürger oder juristische Personen die Dokumente nach der einschlägigen Zugangsregelung nur erhalten können, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können. Auf Unionsebene wird in Artikel 41, mit dem Recht auf eine gute Verwaltung, und in Artikel 42, mit dem Recht auf Zugang zu Dokumenten, der Charta das Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission anerkannt. Öffentliche Stellen sollten ermutigt werden, alle ihre Dokumente zur Weiterverwendung bereitzustellen. Öffentliche Stellen sollten eine Weiterverwendung von Dokumenten einschließlich amtlicher Rechtsetzungs- und Verwaltungstexte in den Fällen fördern und unterstützen, in denen sie berechtigt sind, die Weiterverwendung zu genehmigen.
Diese Richtlinie regelt die Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen und öffentlicher Unternehmen der Mitgliedstaaten sind,…
Diese Richtlinie enthält keine allgemeine Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten, die von öffentlichen Unternehmen erstellt werden.…
Um zu gewährleisten, dass die Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors gerecht, angemessen und nichtdiskriminierend sind,…
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt. Sie legt die Bedingungen fest, nach denen öffentliche…
Die Weiterverwendung von Dokumenten sollte keinen Bedingungen unterliegen. In einigen Fällen, in denen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel vorliegt, kann…
Diese Richtlinie berührt nicht den Grundsatz des Zugangs der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 können personenbezogene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.