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Die Mitgliedstaaten betrauen häufig Einrichtungen außerhalb des öffentlichen Sektors mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und üben ein hohes Maß an Kontrolle über diese Einrichtungen aus. Gleichzeitig gilt die Richtlinie 2003/98/EG ausschließlich für Dokumente, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden; öffentliche Unternehmen hingegen sind von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass Dokumente, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einer Reihe von Bereichen, insbesondere im Bereich der Versorgungsunternehmen, erstellt werden, nur in unzureichendem Maße für die Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Ferner schränkt dies das Potenzial für die Schaffung grenzüberschreitender Dienste auf der Grundlage von Dokumenten im Besitz öffentlicher Unternehmen ein, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.
Die Richtlinie 2003/98/EG sollte daher geändert werden, damit sie auf die Weiterverwendung von vorhandenen Dokumenten angewendet werden kann, die im Rahmen der…
Um zu gewährleisten, dass die Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors gerecht, angemessen und nichtdiskriminierend sind,…
In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die…
Die Richtlinie 2003/98/EG enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener…
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, über die Mindestanforderungen dieser Richtlinie hinauszugehen, indem sie die darin enthaltenen Anforderungen…
Bei der Aufstellung der Grundsätze für die Weiterverwendung von Dokumenten sollten öffentliche Stellen die Wettbewerbsvorschriften der Union und die nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.