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Die für Online-Verfahren von den Registern erhobenen Gebühren sollten auf der Grundlage der Kosten der entsprechenden Leistungen berechnet werden. Solche Gebühren könnten unter anderem auch die Kosten für unentgeltlich erbrachte kleinere Leistungen abdecken. Die Mitgliedstaaten sollten berechtigt sein, bei der Berechnung der Höhe der Gebühren alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Online-Verfahren zu berücksichtigen, einschließlich des Anteils der zurechenbaren Gemeinkosten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Pauschalgebühren erheben können und die Höhe solcher Gebühren auf unbestimmte Zeit festsetzen können, sofern sie in regelmäßigen Abständen überprüfen, dass diese nach wie vor die durchschnittlichen Kosten der betreffenden Leistungen nicht überschreiten. Die Gebühren für Online-Verfahren, die von den Registern in den Mitgliedstaaten erhoben werden, sollten den Betrag, der notwendig ist, um die Kosten für die Erbringung solcher Dienstleistungen zu decken, nicht überschreiten. Ist für den Abschluss des Verfahrens eine Zahlung erforderlich, sollte es außerdem möglich sein, dass diese über weithin verfügbare grenzüberschreitende Zahlungsdienste, etwa per Kreditkarte und Banküberweisung, erfolgen kann.
Die von den in Artikel 16 genannten Registern für Online-Verfahren erhobenen Gebühren überschreiten den für die Deckung der Kosten für die Erbringung solcher…
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, die in ihren nationalen Registern gemäß Absatz 3 gespeicherten Informationen unter der Bedingung zur Verfügung zu…
Um die Online-Verfahren für Gesellschaften zu vereinfachen, sollten die Register der Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Gebührenregelungen für die in dieser…
Zu diesem Zweck verfahren die Mitgliedstaaten wie folgt: a) sie erheben eine Gebühr oder einen Kostenbeitrag für jeden Antrag; b) sie stellen sicher, dass die…
folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Die Mitgliedstaaten können entscheiden, die in ihren nationalen Registern gemäß Absatz 3a gespeicherten Informationen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebühr oder Abgabe gemäß Absatz 1 auf transparente Weise so festgesetzt wird, dass sie die tatsächlichen Kosten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.