Erwägungsgrund 63 32019L2121Die Richtlinie (EU) 2017/1132 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 32 32017L0952RICHTLINIE (EU) 2017/952 DES RATES vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32015R0007VERORDNUNG (EU) 2015/7 DER KOMMISSION vom 6. Januar 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32013R0536VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2013 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 14 32015R0539VERORDNUNG (EU) 2015/539 DER KOMMISSION vom 31. März 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 19 32021R0337VERORDNUNG (EU) 2021/337 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/1129 und die Richtlinie 2004/109/EG sollten daher entsprechend geändert werden —