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Im Rahmen der besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (im Folgenden „Europol“) unterstützt Europol gemäß der genannten Verordnung grenzüberschreitende Ermittlungen der Mitgliedstaaten zu Geldwäscheaktivitäten transnationaler krimineller Vereinigungen. In diesem Zusammenhang sollte Europol die Mitgliedstaaten über alle Informationen und Zusammenhänge zwischen Straftaten, die diese Mitgliedstaaten betreffen, unterrichten. Gemäß jener Verordnung sind die nationalen Europol-Stellen die Verbindungsstellen zwischen Europol und den für Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Um Europol die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass seiner jeweiligen zentralen Meldestelle gestattet wird, die von Europol über die nationale Europol-Stelle dieses Mitgliedstaats oder gegebenenfalls direkt gestellten Ersuchen um Finanzinformationen und Finanzanalysen zu beantworten. Die Mitgliedstaaten sollten zudem dafür sorgen, dass ihre jeweilige nationale Europol-Stelle und gegebenenfalls ihre benannten zuständigen Behörden befugt sind, Ersuchen Europols um Bankkontoinformationen zu beantworten. Ersuchen von Europol sollten hinreichend begründet werden. Sie sollten im Einzelfall im Rahmen der Zuständigkeiten von Europol und zur Erfüllung ihrer Aufgaben gestellt werden. Die operative Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit der zentralen Meldestellen sollten nicht gefährdet werden, und die Entscheidung über die Bereitstellung der angeforderten Informationen oder Analysen sollte bei den zentralen Meldestellen verbleiben. Im Interesse einer zügigen und wirksamen Zusammenarbeit sollten die zentralen Meldestellen Ersuchen von Europol zeitnah beantworten. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/794 sollte Europol an seiner derzeitigen Praxis, den Mitgliedstaaten über die Nutzung der nach dieser Richtlinie bereitgestellten Informationen und Analysen Rückmeldung zu geben, festhalten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen Europol, falls zweckmäßig, auffordern können, sie bei der Durchführung der in Artikel 32 der…
Zusammenarbeit nach Artikel 12 der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates mit den gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 des…
Um die Wirksamkeit von Europol als Knotenpunkt für den Informationsaustausch zu gewährleisten, sollten die Pflichten der Mitgliedstaaten bezüglich der…
Um die unter die Ziele von Europol fallenden Straftaten verhüten und bekämpfen zu können, benötigt Europol möglichst umfassende und aktuelle Informationen.…
Nach der Verordnung (EU) 2016/794 hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus…
Nach der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.