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Diese Richtlinie sollte auch die Tatsache berücksichtigen, dass die Abgeordneten Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gegebenenfalls nach Artikel 43 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates unter den gleichen Bedingungen, wie sie nach nationalem Recht in vergleichbaren Fällen gelten, sachdienliche Informationen erhalten können, die in nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsdatenbanken oder anderen einschlägigen Registern von Behörden, einschließlich zentrale Bankkontenregister und Datenabrufsysteme, gespeichert sind.
Wie in der Richtlinie (EU) 2017/1371 vorgesehen ist, kann die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 Betrugsfälle und…
Wie in der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vorgesehen ist, sollte die Europäische Staatsanwaltschaft („EUStA“) Betrugsfälle und sonstige Straftaten zum…
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates befugt, gegen die finanziellen Interessen der Union…
Die EUStA sollte in ihre Zuständigkeit fallende sachdienliche Informationen einholen können, die in Datenbanken und Registern der Organe, Einrichtungen und…
Für die Tätigkeit der EUStA sollten die Verteidigungsrechte gelten, die im einschlägigen Unionsrecht vorgesehen sind, wie den Richtlinien 2010/64/EU ,…
Soweit dies nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen ist, sollten die zuständigen Behörden Fälle oder relevante Informationen über Verstöße an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.