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Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in vollem Umfang gewahrt wird. Jegliche Verarbeitung dieser Art unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. Auf den Zugang der Vermögensabschöpfungsstellen zu zentralen Bankkontenregistern und Datenabrufsystemen findet die Richtlinie (EU) 2016/680 Anwendung, wohingegen Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2007/845/JI des Rates keine Anwendung findet. Was Europol betrifft, so findet die Verordnung (EU) 2016/794 Anwendung. In Bezug auf Verfahren, mit denen die Verarbeitung sensibler Daten und die Aufzeichnung von Informationsersuchen sichergestellt werden sollen, sollten in dieser Richtlinie spezifische zusätzliche Schutzvorschriften und Bedingungen für die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten festgelegt werden.
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen…
Die Auslegung und Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sollte der Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU)…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie gilt die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Die Regelungen über Datenverarbeitung und den Schutz natürlicher Personen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlament und des Rates und der…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die benannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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