Erwägungsgrund 5 32019L1153
Die Bekämpfung schwerer Straftaten, einschließlich Finanzbetrug und Geldwäsche, bleibt eine Priorität der Union.
Die Bekämpfung schwerer Straftaten, einschließlich Finanzbetrug und Geldwäsche, bleibt eine Priorität der Union.