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Die Kommission sollte drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung und danach alle drei Jahre über die Durchführung dieser Richtlinie Bericht erstatten. Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission auch eine Bewertung dieser Richtlinie auf der Grundlage von Informationen vornehmen, die im Rahmen spezifischer Monitoringmodalitäten eingeholt werden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Richtlinie und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.
Die Kommission sollte innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage aller Maßnahmenprogramme, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, einen ersten Bewertungsbericht über…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission die vorliegende Richtlinie innerhalb eines bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.