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Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Vorschriften erlassen werden, deren Ziel es ist, den Unionsbürgern durch die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität nach Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein höheres Maß an Sicherheit zu bieten. Da terroristische und kriminelle Bedrohungen grenzüberscheitend sind, betreffen sie die Union als Ganzes und müssen unionsweit angegangen werden. Werden Bankkonto- und Finanzinformationen in einem Mitgliedstaat nicht effizient genutzt, könnten Kriminelle dies ausnutzen und würden davon profitieren, was Folgen für andere Mitgliedstaaten nach sich ziehen könnte.
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Geldwäsche und die damit verbundene Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität sind nach wie vor bedeutende Probleme auf Ebene der Union, die der…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen für gegen die finanziellen Interessen der Union…
Um der Umgehung und dem Missbrauch der geltenden Bestimmungen durch Unternehmen, die die im AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit und/oder die Anwendung der…
In der Richtlinie (EU) 2015/849 wird eine Reihe krimineller Tätigkeiten beschrieben, deren Erträge Gegenstand von Geldwäsche sein oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.