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Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung solcher Straftaten aufeinander verlassen. Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Gewährleistung eines angemessenen und raschen Informationsflusses zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und an Europol, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, indem gemeinsame Vorschriften für den Informationsaustausch und eine gemeinsame diesbezügliche Kultur sowie moderne Instrumente und Kommunikationskanäle geschaffen werden, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Erleichterung des Zugriffs der für die Prävention, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Ermöglichung eines raschen und effizienten Austauschs von präzisen Strafregisterinformationen über…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Verstärkung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, die Kriminalprävention und…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union dadurch ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, dass der…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich Angriffe auf Informationssysteme in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.