Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2019/1156 stärkt die in der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten, für Marketing-Anzeigen geltenden Grundsätze weiter und dehnt den Anwendungsbereich dieser Grundsätze auf AIFM aus, was ein hohes Maß an Anlegerschutz – unabhängig von der Art des Anlegers – bewirkt. Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG sind daher in Bezug auf Marketing-Anzeigen und die Zugänglichkeit zu den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Modalitäten des Vertriebs von OGAW-Anteilen nicht mehr erforderlich und sollten gestrichen werden.
Mit Blick auf eine Stärkung des Rechtsrahmens für Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Gewährleistung eines wirksameren Anlegerschutzes sollten…
Die Möglichkeit, den Vertrieb eines OGAW oder eines AIF in einem bestimmten Mitgliedstaat einzustellen, sollte weder auf Kosten der Anleger gehen, noch sollten…
Die OGAW-Verwaltungsgesellschaften stellen sicher, dass die Marketing-Anzeigen, die spezifische Informationen zu einem bestimmten OGAW enthalten, weder zu den…
Die jüngsten Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten haben gezeigt, dass viele Anlagestrategien der AIFM für Anleger, andere Marktteilnehmer und Märkte mit…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG folgende Kategorien von Informationen über die einschlägigen…
Die vorliegende Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Diese Verordnung enthält zusätzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.