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Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt. Dieser Grundsatz sollte von den Wertpapierfirmen in kohärenter Weise angewandt werden. Um die Vergütung auf das Risikoprofil von Wertpapierfirmen abzustimmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollten Wertpapierfirmen klaren Grundsätzen im Hinblick auf Unternehmensführungsregelungen und Regeln für die geschlechtsneutrale Vergütung unterliegen, die den Unterschieden zwischen Kreditinstituten und Wertpapierfirmen Rechnung tragen. Kleine, nicht verflochtene Wertpapierfirmen sollten jedoch von diesen Vorschriften ausgenommen werden, weil die in der Richtlinie 2014/65/EU enthaltenen Bestimmungen zu Vergütung und Unternehmensführung für diese Art von Wertpapierfirmen ausreichen.
Die Wertpapierfirmen legen gemäß Artikel 46 hinsichtlich ihrer Vergütungspolitik und -praxis, einschließlich der Aspekte der Geschlechterneutralität und des…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Wertpapierfirmen bei der Festlegung und Anwendung ihrer Vergütungspolitik für die einzelnen Kategorien von…
Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Wertpapierfirmen sollten gemäß dem in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dargelegten Grundsatz eine…
‚geschlechtsneutrale Vergütungspolitik‘ eine Vergütungspolitik, die auf dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder…
Im Hinblick auf die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie sollte die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.