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Insolvenzferne sollte ebenfalls ein wesentliches Merkmal gedeckter Schuldverschreibungen sein, um sicherzustellen, dass Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen bei Fälligkeit der Anleihe ausgezahlt werden. Eine automatische vorzeitige Fälligstellung der Rückzahlung bei Insolvenz oder Abwicklung des Emittenten könnte sich negativ auf den Rang derjenigen auswirken, die in gedeckte Schuldverschreibungen investiert haben. Deshalb ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen — selbst bei Insolvenz oder Abwicklung — gemäß dem vertraglich festgelegten Zeitplan ausgezahlt werden. Die Insolvenzferne steht damit in direktem Zusammenhang mit dem Konzept des doppelten Rückgriffsund sollte deshalb ebenfalls ein grundlegendes Merkmal des Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen sein.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass mit gedeckten Schuldverschreibungen verbundene Zahlungsverpflichtungen bei Insolvenz oder Abwicklung des…
im Falle der Insolvenz oder Abwicklung des gedeckte Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstituts, eine vorrangige Forderung auf den Kapitalbetrag sowie…
Die Fälligkeitsverschiebung verändert nicht die strukturellen Merkmale der gedeckten Schuldverschreibungen in Bezug auf den in Artikel 4 genannten doppelten…
Mit der Beschränkung der Befugnis zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen auf Kreditinstitute wird gewährleistet, dass der Emittent über die erforderlichen…
Die Existenz eines Mechanismus des doppelten Rückgriffs ist ein zentrales Konzept und Bestandteil zahlreicher nationaler Regelungen für gedeckte…
Gedeckte Schuldverschreibungen haben besondere strukturelle Merkmale, die den Schutz der Anleger jederzeit gewährleisten sollen. Dazu gehört die Anforderung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.