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Lieferanten in der Union sollten nicht nur vor unfairen Handelspraktiken von Käufern geschützt werden, die in demselben Mitgliedstaat niedergelassen sind, wie der Lieferant oder in einem anderen Mitgliedstaat als der Lieferant, sondern auch vor unfairen Handelspraktiken von Käufern, die außerhalb der Union niedergelassen sind. Durch einen solchen Schutz können eventuelle unbeabsichtigte Folgen vermieden werden, wie etwa die Auswahl des Standorts auf Grundlage der anzuwendenden Vorschriften. Lieferanten, die außerhalb der Union niedergelassen sind, sollten ebenfalls vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden, wenn sie Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der Union verkaufen. Denn solche Lieferanten könnten nicht nur in gleichem Maße durch solche unlauteren Handelspraktiken gefährdet sein, sondern ein weiterer Anwendungsbereich würde auch eine unbeabsichtigte Verlagerung des Handels auf nicht geschützte Lieferanten verhindern, die den Schutz von Lieferanten in der Union untergraben würde.
In den meisten, jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es spezifische nationale Vorschriften zum Schutz von Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken in…
Vorbehaltlich der Grenzen des für das Funktionieren des Binnenmarkts geltenden Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, nationale…
Gemäß dieser Richtlinie sollten Lieferanten Beschwerde gegen bestimmte unlautere Handelspraktiken erheben können. Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art von…
Beschwerden von Erzeugerorganisationen, anderen Lieferantenorganisationen und Vereinigungen solcher Organisationen, einschließlich Organisationen zu ihrer…
In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von…
Da unlautere Handelspraktiken in jeder Phase des Verkaufs eines Agrar-oder Lebensmittelerzeugnisses, vor, während oder nach einem Verkaufsvorgang, auftreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.