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Gemäß dieser Richtlinie sollten Lieferanten Beschwerde gegen bestimmte unlautere Handelspraktiken erheben können. Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art von Käufern gegen Lieferanten, die ihre Rechte geltend machen, wie die Auslistung von Erzeugnissen, die Verringerung der Bestellmengen oder die Beendigung bestimmter Dienstleistungen, die der Käufer für den Lieferanten erbringt, wie Marketing oder Werbung für die Erzeugnisse des Lieferanten, oder die Drohung mit derartigen Maßnahmen sollten verboten sein und als unlautere Handelspraktik behandelt werden.
Der Käufer darf dem Lieferanten keine Vergeltungsmaßnahmen geschäftlicher Art androhen oder derartige Maßnahmen gegen den Lieferanten ergreifen, wenn der…
entgegen § 18 dem Lieferanten Vergeltungsmaßnahmen geschäftlicher Art androht oder derartige Maßnahmen gegen den Lieferanten ergreift,
alle sonstigen Informationen, deren Offenlegung nach Ansicht des von der unlauteren Handelspraktik Betroffenen seinen Interessen schaden würde, zu schützen.
Der Käufer droht dem Lieferanten Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art an oder ergreift gegen ihn derartige Maßnahmen, wenn der Lieferant seine vertraglichen…
In den meisten, jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es spezifische nationale Vorschriften zum Schutz von Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken in…
Da die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.