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Es könnte für einen Lieferanten, z. B. aus sprachlichen Gründen, einfacher sein, eine Beschwerde an die Durchsetzungsbehörde seines Mitgliedstaats zu richten. In Bezug auf die Durchsetzung könnte jedoch eine Beschwerde bei der Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Käufer niedergelassen ist, wirksamer sein. Die Lieferanten sollten also wählen können, an welche Behörde sie ihre Beschwerden richten wollen.
Der Lieferant kann Beschwerden bei der Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, oder bei der Durchsetzungsbehörde des…
Die Mitgliedstaaten sollten Durchsetzungsbehörden benennen, um eine wirksame Durchsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Verbote zu gewährleisten. Diese…
Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten festgelegten Beschwerdeverfahren sollte eine Beschwerde über die Hilfeleistung vorzugsweise an die Stelle…
Gibt es in einem Mitgliedstaat mehr als eine Durchsetzungsbehörde, so sollte der Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle benennen, um die wirksame…
Beschwerden von Erzeugerorganisationen, anderen Lieferantenorganisationen und Vereinigungen solcher Organisationen, einschließlich Organisationen zu ihrer…
Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten festgelegten Beschwerdeverfahren sollte eine Beschwerde über Hilfeleistung in einem Hafen oder an Bord eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.