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Gibt es in einem Mitgliedstaat mehr als eine Durchsetzungsbehörde, so sollte der Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle benennen, um die wirksame Zusammenarbeit der Durchsetzungsbehörden untereinander und dieser Durchsetzungsbehörden mit der Kommission zu erleichtern.
Unbeschadet der von der Kommission für die Kommunikation und die Kontakte mit den Mitgliedstaaten festgelegten allgemeinen Verfahren und Arbeitsmethoden…
Benennt ein Mitgliedstaat mehr als eine Durchsetzungsbehörde in seinem Hoheitsgebiet, so benennt er eine zentrale Kontaktstelle sowohl für die Zusammenarbeit…
Zu demselben Zweck muss es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Kontaktstellen geben, die in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.…
Um eine wirksame Durchsetzung zu erleichtern, sollte die Kommission bei der Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen den Durchsetzungsbehörden der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wurde ein Netz zuständiger Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union geschaffen. Die wirksame Koordinierung zwischen…
Die Kommunikation und Zusammenarbeit auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union sollte durch die Einrichtung einer Kontaktstelle für die Durchführung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.