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Auf Unionsebene gibt es eine Reihe von Instrumenten und Verfahren, um den Informationsaustausch zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden bei Strafermittlungen und bei der Strafverfolgung zu ermöglichen. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und um dafür zu sorgen, dass die betreffenden Instrumente und Verfahren vollumfänglich eingesetzt werden, sollte diese Richtlinie die Bedeutung der Anlaufstellen stärken, die mit dem Rahmenbeschluss 2001/413/JI eingeführt worden sind. Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, sich für die Nutzung bestehender Netze operativer Kontaktstellen, etwa des mit der Richtlinie 2013/40/EU eingeführten Netzes, zu entscheiden. Diese Kontaktstellen sollten wirksam Hilfe leisten, indem sie beispielsweise den Austausch einschlägiger Informationen und die Bereitstellung technischer Unterstützung oder rechtlicher Informationen erleichtern. Um den reibungslosen Betrieb des Netzes sicherzustellen, sollte jede Kontaktstelle in der Lage sein, rasch mit der Kontaktstelle in einem anderen Mitgliedstaat zu kommunizieren. Angesichts der signifikanten grenzüberschreitenden Dimension der unter diese Richtlinie fallenden Kriminalität und insbesondere der Volatilität elektronischer Beweismittel sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, dringende Ersuchen dieses Netzes umgehend zu bearbeiten und innerhalb von acht Stunden Rückmeldung zu geben. In sehr dringenden und schwerwiegenden Fällen sollten die Mitgliedstaaten die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) unterrichten.
Zum Zweck des Informationsaustauschs über Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 8 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie über eine operative nationale…
Diese Richtlinie stärkt die Rolle von Netzwerken wie des G8-Netzes oder des Netzes der Kontaktstellen des Europarats, die an sieben Wochentagen 24 Stunden…
Die Mitgliedstaaten sollten ihre zuständigen Behörden darin bestärken, unbeschadet der geltenden Vorschriften oder Verfahren für die justizielle Zusammenarbeit…
Zum Zweck des Informationsaustauschs über Straftaten nach den Artikeln 3 bis 8 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie über eine operative nationale…
Zum Ausbau des bestehenden Rahmens für den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung nach Maßgabe des Beschlusses 2005/671/JI sollten die…
Im Rahmen der besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.