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Es ist notwendig, statistische Daten über Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsinstrumenten zu erheben. Die Mitgliedstaaten sollten daher verpflichtet werden, für die Einrichtung eines geeigneten Systems zur Erfassung, Erstellung und Bereitstellung vorhandener statistischer Daten zu den in dieser Richtlinie aufgeführten Straftaten Sorge zu tragen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ein System für die Aufzeichnung, Erstellung und Bereitstellung anonymisierter statistischer Daten zur Messung von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein System zur Erfassung, Erstellung und Bereitstellung anonymisierter statistischer Daten vorhanden ist, um die…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
Da in dieser Richtlinie Mindestvorschriften vorgesehen sind, steht es den Mitgliedstaaten frei, strengere strafrechtliche Vorschriften in Bezug auf Betrug und…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ein System für die Aufzeichnung, Erstellung und Bereitstellung statistischer Daten zu den Straftaten im Sinne der Artikel…
Es ist notwendig, dass für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten vergleichbare Daten erhoben werden. Um ein umfassenderes Bild des Problems der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.