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Nach der Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten der Kommission mindestens alle zwei Jahre statistische Daten über die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Banknoten und Münzen sowie über die Zahl der Personen, die wegen dieser Straftaten strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, übermitteln.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich Berichte über die Echtheitsprüfung der Euro-Münzen. Die Angaben umfassen die Anzahl der gemäß Artikel 6…
Es ist notwendig, dass für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten vergleichbare Daten erhoben werden. Um ein umfassenderes Bild des Problems der…
In Bezug auf die Fälschungen des Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 Berichtspflichten im Hinblick auf die Zahl der beschlagnahmten gefälschten…
Unbeschadet der in anderen Rechtsakten der Union festgelegten Berichterstattungspflichten übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich statistische…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass während des Strafverfahrens die Prüfung mutmaßlich gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen durch die nationalen…
Die vorliegende Richtlinie beruht auf einer sorgfältigen Prüfung der besonderen Umstände der Richtlinie 2014/62/EU und beschränkt sich auf die Straftat der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.