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Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates haben Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Zahlungsdienstleister den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln vorlegen. Weitere Einzelheiten zu diesen statistischen Daten sowie zu den aggregierten Daten, welche die zuständigen Behörden mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der EZB teilen müssen, sind in den EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen aufgeführt. Da sich die EBA-Leitlinien auf die Meldung von Daten konzentrieren, die hauptsächlich für Aufsichtszwecke relevant sind, muss sichergestellt werden, dass die der EZB zur Verfügung stehenden statistischen Daten es der EZB ermöglichen, ihren Aufsichtsaufgaben in effektiver Weise nachzukommen, indem beispielsweise Entwicklungen bei den neuen Zahlungsdiensten genau überwacht, politische Vorgaben für die sich rasch entwickelnden Märkte für Massenzahlungen erarbeitet und das Maß an Sicherheit und Effizienz von Zahlungsinstrumenten bewertet wird, um die spezifischen Risiken (z. B. finanzielle und operationelle Risiken) in Bezug auf die einzelnen Zahlverfahren zu mindern. Folglich ist eine detailliertere Meldung von Betrugsdaten erforderlich. Berichtspflichtige sollten daher nicht nur — wie in den EBA-Leitlinien vorgesehen — statistische Daten zu Betrugsfällen pro Zahlungsinstrument melden (z. B. kartengebundene Zahlungsinstrumente, Überweisungen und Lastschriften), sondern detailliertere Daten zu Zahlungsmethoden, Zahlverfahren und zur Aufschlüsselung nach Ländern vorlegen. Zur Vereinfachung der Berichtspflichtigen auferlegten Meldepflichten sollte die Meldefrequenz ferner an die in den EBA-Leitlinien vorgesehene Meldefrequenz angeglichen werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen…
Die Zahlungsdienstleister haben der Bundesanstalt mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen…
Da Zahlungen mit Hilfe von Zahlungsinstrumenten durchgeführt und über Zahlungssysteme abgewickelt werden, ist die Erhebung statistischer Daten zu…
Im allgemeineren Sinne sollte die Methodik für die Erhebung statistischer Daten zu Zahlungen und Zahlungssystemen den Entwicklungen des Rechtsrahmens zur…
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) verpflichtet die Berichtspflichtigen zur Meldung statistischer Daten, damit das…
Es ist notwendig, statistische Daten über Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsinstrumenten zu erheben. Die Mitgliedstaaten sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.