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Um die Fortschritte in dem Bereich mit entsprechender Häufigkeit zu messen, und da die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 jährlich Daten zu erheben und diese innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres an Eurostat zu übermitteln, sollte die Berechnung der harmonisierten Risikoindikatoren jährlich erfolgen und diese sollten spätestens 20 Monate nach Ablauf des betreffenden Berichtsjahres veröffentlicht werden.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission berechnen und veröffentlichen den harmonisierten Risikoindikator 1 gemäß Artikel 15 Absätze 2 und 4 der Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission bis zum 1. Oktober 2018 die erste gemeinsame Risikobewertung, sobald alle Mitgliedstaaten in der Risikogruppe…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) jährlich einen Bericht über die Qualität der Daten, der sich auf die Bezugszeiträume im Bezugsjahr…
Erstmals binnen vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle zwei Jahre sollten die Mitgliedstaaten zuverlässige jährliche Statistiken…
Unbeschadet der Richtlinien 2003/4/EG und 2007/2/EG erstellen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der Folgendes enthält: Die Mitgliedstaaten…
Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht — außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen — die aggregierten Daten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten so bald…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.