Erwägungsgrund 16 32019L0997
Um sicherzustellen, dass die Informationen über zusätzliche technische Spezifikationen nicht mehr Personen als notwendig zugänglich gemacht werden, sollte jeder Mitgliedstaat eine Stelle benennen, die für die Herstellung der einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken zuständig ist. Zum Zwecke der Effizienz wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, eine einzige Stelle zu benennen. Die Mitgliedstaaten sollten die von ihnen benannte Stelle erforderlichenfalls wechseln dürfen. Aus Sicherheitsgründen sollte jeder Mitgliedstaat den Namen dieser Stelle der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitteilen.