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Zweck der Vergütungsanforderungen ist die Förderung eines soliden und wirksamen Risikomanagements der Institute, indem die langfristigen Interessen der Institute und der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten erhebliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben (Träger eines erheblichen Risikos), aufeinander abgestimmt werden. Zugleich können Tochterunternehmen, die keine Institute sind und daher nicht auf Einzelbasis unter die Richtlinie 2013/36/EU fallen, gemäß den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsakten anderen Vergütungsanforderungen unterliegen, die Vorrang haben sollten. Daher sollten die in dieser Richtlinie festgelegten Vergütungsanforderungen grundsätzlich nicht auf konsolidierter Basis für solche Tochterunternehmen gelten. Um etwaige Arbitrage zu verhindern, sollten allerdings die Vergütungsanforderungen gemäß dieser Richtlinie auf konsolidierter Basis für Mitarbeiter gelten, die in Tochterunternehmen beschäftigt sind, die spezifische Dienstleistungen erbringen, wie etwa Vermögensverwaltung, Portfolioverwaltung oder die Ausführung von Aufträgen, sofern diese Mitarbeiter damit betraut sind — unabhängig davon, in welcher Form —, berufliche Tätigkeiten auszuüben, durch die sie auf Ebene der Bankengruppe als Träger eines erheblichen Risikos einzustufen sind. Dies sollte auch Übertragungs- oder Auslagerungsvereinbarungen einschließen, die zwischen dem Tochterunternehmen, das die Mitarbeiter beschäftigt, und einem anderen Institut derselben Gruppe geschlossen werden. Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, die Vergütungsanforderungen gemäß dieser Richtlinie auf konsolidierter Basis auf eine größere Gruppe von Tochterunternehmen und deren Mitarbeiter anzuwenden.
Die Institute haben angemessene Compliance-Strukturen einzurichten, um Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen seitens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Institute bei der Festlegung und Anwendung der Gesamtvergütungspolitik (einschließlich Gehältern und freiwilligen…
Im Hinblick auf den Schutz und die Förderung der Finanzstabilität in der Union und zur Vermeidung einer Umgehung der in dieser Richtlinie festgelegten…
Der Bericht der Kommission vom 28. Juli 2016 über die Bewertung der Vergütungsbestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (im…
Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in…
Was die Offenlegungen der Vergütung anbelangt, so sollten einige Aspekte klargestellt werden. Die Anforderungen an die Offenlegung der Vergütung in dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.