Erwägungsgrund 13 32011L0061
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen sollte diese Richtlinie für alle EU-AIFM, die EU-AIF oder Nicht-EU-AIF verwalten, ungeachtet dessen, ob sie in der Union vertrieben werden oder nicht, für Nicht-EU- AIFM, die EU-AIF verwalten, ungeachtet dessen, ob sie in der Union vertrieben werden oder nicht, und für Nicht-EU-AIFM, die EU-AIF oder Nicht-EU-AIF in der Union vertreiben, gelten.