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Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs zu harmonisieren, sollte die Kommission ermächtigt werden, technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde — EBA) zwecks Entwicklung einer standardisierten Methode zur Beurteilung dieses Risikos ausgearbeitet wurden. Die Kommission sollte diese technischen Regulierungsstandards durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erlassen.
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen eine standardisierte Methode, die die Institute zur Beurteilung der in Absatz 1 dieses…
Unter Berücksichtigung der bei der Anwendung der Leitlinien nach Absatz 3 gewonnenen Erfahrung erstellt die EBA, wenn von der Kommission darum ersucht, einen…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Anforderungen sicherstellen. Da die EBA über…
Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung, einschließlich eines angemessenen Anleger- und Verbraucherschutzes in der gesamten Union, zu fördern, sollten…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der ESMA und der EBA ausgearbeitet wurden und…
Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.