Erwägungsgrund 84 32013L0036
Die Institute sollten alle Konzentrationsrisiken mit Hilfe schriftlicher Grundsätze und Verfahren behandeln und steuern. Bei Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor ist aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs sowie der Schwierigkeiten bei der Kalibrierung der Eigenmittelanforderungen eine Steuerung der Konzentrationsrisiken wirksamer als eine Risikogewichtung dieser Positionen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat zu geeigneter Zeit über angebrachte Änderungen der aufsichtlichen Behandlung des Konzentrationsrisikos Bericht erstatten.