Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den zuständigen Behörden die Ermittlung der Institute zu erleichtern, die bei möglichen Zinsänderungen bei Geschäften des Anlagebuchs übermäßige Verluste erleiden könnten, sollte die Kommission ermächtigt werden, von der EBA ausgearbeitete technische Regulierungsstandards zu erlassen. In diesen Regulierungsstandards sollte Folgendes festgelegt werden: die sechs aufsichtlichen Schockszenarien, die alle Institute anwenden müssen, um Änderungen des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals zu berechnen; die grundsätzlichen Annahmen, die Institute für die Zwecke der Berechnung des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals in ihren internen Systemen berücksichtigen müssen, und diejenigen in Bezug auf den potenziellen Bedarf an speziellen Kriterien für die Ermittlung der Institute, bei denen nach einem auf Zinsänderungen zurückzuführenden Rückgang der Nettozinserträge aufsichtliche Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten; sowie die Angabe, was „stark rückläufig“ bedeutet. Die Kommission sollte diese technischen Regulierungsstandards durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erlassen.
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen eine standardisierte Methode, die die Institute zur Beurteilung der in Absatz 1 dieses…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um das Konzept der Risikopositionen mit Ausfallrisiko, die absolut gesehen bedeutend sind in…
Die EBA erarbeitet — soweit zweckmäßig, unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anwendung der Leitlinien nach Absatz 5 — Entwürfe für technische…
Der in Artikel 84 Absatz 1 genannte wirtschaftliche Wert des Eigenkapitals eines Instituts verringert sich aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten…
Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Anforderungen sicherstellen. Da die EBA über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.