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Um die Bewertung der Konformität mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen zu erleichtern, sollte bei jenen Produkten und Dienstleistungen von einer Konformitätsvermutung ausgegangen werden, die den freiwilligen harmonisierten Normen entsprechen, welche gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Ausarbeitung ausführlicher technischer Spezifikationen für diese Anforderungen angenommen wurden. Die Kommission hat den europäischen Normungsorganisationen bereits mehrere Normungsaufträge im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit erteilt, wie etwa die Normungsaufträge M/376, M/473 und M/420, die für die Erarbeitung harmonisierter Normen relevant wären.
Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit, harmonisierte Normen…
Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union…
In dieser Richtlinie werden die Barrierefreiheitsanforderungen für die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt. Um die Feststellung der…
Europäische Normen sollten marktgesteuert sein, dem öffentlichen Interesse sowie den politischen Zielen — die in dem von der Kommission an eine oder mehrere…
Diese Richtlinie sollte sich auf wesentliche Anforderungen beschränken, die den technischen Fortschritt nicht beeinträchtigen, vorzugsweise…
Bei Inhalten von Websites und mobilen Anwendungen, die harmonisierten Normen oder Teilen solcher Normen entsprechen, deren Referenzen die Kommission gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.