Erwägungsgrund 15 32019L0882
Das Inkrafttreten der VN-Behindertenrechtskonvention in den Mitgliedstaaten macht den Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen erforderlich. Ohne ein Tätigwerden der Union würden diese Bestimmungen die Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten noch vergrößern.